Der Eigenmietwert berechnet sich auf der Grundlage des Mietwerts von CHF 3'487.45, welcher im Schätzungsprotokoll angegeben ist. Dies wurde zwar von der Vorinstanz nirgends explizit erklärt – und es wäre für den Laien einfacher verständlich, wenn dies in den Grundzügen aufbereitet würde – kann jedoch dem Schätzungsprotokoll entnommen werden. -6- 3.3.2. Nicht nachvollziehbar sei weiter, wie die 68.3 m2 berechnet worden seien, welche den vermieteten 4,4 RE entsprechen würden.