2. Gegen die Verfügung vom 16. Dezember 2019 hat A. mit Schreiben vom 13. Januar 2020 Einsprache erhoben. Sie stellte den Antrag, die Aufrechnung von CHF 1'779.00 für den Privatanteil Mietzins und die Aufrechnung für verbuchte Nebenkosten inklusive Reinigung von CHF 6'397.00 seien zu streichen. Der geschäftlich anerkannte Mietwert sei aufgrund der aktuellen Angaben im Jahr 2017 neu zu berechnen. 3. Die Steuerkommission Q. hiess die Einsprache mit Entscheid vom 21. September 2020 teilweise gut und reduzierte das steuerbare Einkommen auf CHF 110'700.00, das steuerbare Vermögen blieb unverändert.