1. Mit Verfügung vom 16. Dezember 2019 wurde A. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 112'900.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 705'000.00 veranlagt. Dabei wurde unter anderem ein "übersetzter Mietanteil" von CHF 1'779.00, sowie die "Nebenkosten inkl. Reinigung" von CHF 6'397.00 zum Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit aufgerechnet.