6. Damit erweist sich der Rekurs als begründet und ist gutzuheissen. Das steuerbare Einkommen der Rekurrentin vor Kleinverdienerabzug von CHF 23'571.00 gemäss Veranlagungsverfügung (nach Einspracheentscheid) vom 16. Dezember 2019 reduziert sich um CHF 6'422.00 auf CHF 17'149.00. Dadurch erhöht sich der Kleinverdienerabzug von CHF 3'000.00 um CHF 4'500.00 auf CHF 7'500.00. Das steuerbare Einkommen der Rekurrentin beträgt folglich CHF 9'649.00, gerundet CHF 9'600.00. - 17 -