Die fehlerhaften Buchungen wurden korrigiert, blieben ohne Einfluss auf Gewinn und Vermögen und genügen nicht, um der Buchhaltung die Glaubwürdigkeit abzusprechen. Im Übrigen erweisen sich die Einträge bzw. Buchungen im Kassenbuch und in den Konten 1000 Kasse sowie 1002 Kasse Laden als identisch. Kassenbuch und Konto 1000 Kasse stimmen mit den eingereichten Kassenstreifen überein. Die Verbuchung von Rechnungen durch die Rekurrentin ist schlüssig, korrekt ausgewiesen und entspricht – zumindest in der hier massgebenden Steuerperiode 2016 – dem von der Steuerkommission Q. geforderten Vorgehen. Insbesondere werden die Bargeldbezüge in der tatsächlich erfolgten Höhe wiedergegeben.