5.3. 5.3.1. Weiter geht die Steuerkommission Q. davon aus, dass die per Rechnung eingeforderten Beträge als Bareinnahmen verbucht worden und die verbuchten bezogenen Bargeldbeträge deshalb zu hoch dargestellt seien, während eine korrekte Kassenbuchführung verlange, dass die per Rechnung eingeforderten Beträge wieder als Ausgang erfasst würden. Dabei stützt sie sich offenbar auf das Schreiben der Rekurrentin zur Steuerperiode 2015, in dem diese ausführte, dass sie Einnahmen, welche im Tagesgeschäft falsch mit "bar" anstatt "gegen Rechnung" registriert worden seien, über das Konto Eigenkapital ausgleiche.