Dennoch konnte aufgrund der eingereichten Belege zweifelsfrei der richtige Betrag nachgewiesen werden. Die in zwei Konten über rund einen Monat falsch geführten Salden wurden durch die Buchungen am 3. Februar 2016 berichtigt. Deshalb hatte der am 6. Januar 2016 falsch gebuchte Betrag - 14 - weder Einfluss auf den steuerbaren Ertrag noch auf das steuerbare Vermögen der Rekurrentin. Ab dem 3. Februar 2016 stimmten Kassenbuch und Konto 1000 Kasse stets überein und auch das Konto 2100 Eigenkapital wies wieder den korrekten Saldo aus.