Beleg dazu einzureichen. Die Rekurrentin ist dieser Aufforderung nachgekommen. Sie hat einen Beleg eingereicht, der unter der Belegnummer 30 denselben Betrag wie im Kassenbuch (CHF 976.80) nennt. Sie beschreibt (zutreffend) den unterschiedlichen Kassensaldo zwischen dem Konto 1000 Kasse (CHF 780.00) und dem Kassenbuch (CHF 800.00) bis zum 2. Februar 2016 und führt zu dem im Kassenbuch (aber nicht im Konto 1000 Kasse) aufgezeichneten Wareneinkauf von CHF 20.00 vom 3. Februar 2016 aus, sie habe diesen Wareneinkauf – vermutlich um das Konto auszugleichen – mit dem Gegenkonto 2100 Eigenkapital gebucht (in welches die CHF 20.00 am 6. Januar 2016 zu viel gebucht worden seien).