Am 3. Februar 2016 erscheint im Kassenbuch ein Wareneinkauf (F.) von CHF 20.00. Dieser Wareneinkauf (Habenbuchung) ist auf dem Kontoauszug 1000 Kasse am 3. Februar 2016 nicht ersichtlich. Dadurch gleicht sich der Saldo gemäss Kassenbuch von CHF 800.00 am 3. Februar 2016 wieder dem Saldo gemäss Kontoauszug 1000 Kasse an. Ab diesem Zeitpunkt bestehen zwischen dem Kassenbuch und dem Kontoauszug 1000 Kasse keine Differenzen mehr. 5.2.2. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Rekurrentin dazu aufgefordert, den Unterschied im Buchungsbetrag vom 6. Januar 2016 zu erklären und den - 12 -