5.1.5. Zwar wird das Konto Eigenkapital, das grundsätzlich nur längerfristige Einlagen und Rückzüge abbilden sollte, durch solch häufige Buchungen unübersichtlich, weshalb dafür ein Unterkonto Privat anzulegen wäre (vgl. F. Carlen/F. Gianini/A. Riniker, Finanzbuchhaltung 1, 15. Auflage, Zürich 2018, S. 170). Das ändert aber nichts daran, dass die Buchungen der Rekurrentin im überprüften Zeitraum materiell nachvollziehbar und schlüssig sind.