Damit lässt sich die vom Gemeindesteueramt Q._____ gerügte Differenz mit der unterschiedlichen Höhe des Eigenkapitals am Anfang und am Ende der untersuchten Periode zuzüglich der weiteren über das Eigenkapital getätigten Transaktionen erklären: Die Differenz zwischen den Barbezügen aus der Kasse von CHF 9'971.60 einerseits und den Bareinzahlungen auf das geschäftliche Postkonto von CHF 7'900.00 zuzüglich den in dieser Zeit getätigten Bareinkäufen von CHF 625.60 andererseits beträgt CHF 1'446.00. Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen dem Eigenkapital am 1. und am 13. Januar 2016 von CHF 1'602.02, bereinigt um die beiden weiteren in jenem Zeitraum aus dem Eigenkapital getätigten