Vor diesem Hintergrund muss die Summe der Bargeldbezüge aus der Kasse nicht unbedingt der Summe der Einzahlungen auf das geschäftliche Postkonto zuzüglich der Summe der Wareneinkäufe entsprechen. Vielmehr wird der Unterschied zwischen den Bargeldbezügen aus der Kasse (Verminderung des Eigenkapitals) einerseits und der Summe der Einzahlungen auf das Geschäftskonto zuzüglich der Wareneinkäufe (Erhöhung des Eigenkapitals) andererseits in der schwankenden Höhe des Eigenkapitals gespiegelt. So betrug das Eigenkapital am 13. Januar 2016 CHF 135'378.38, womit es um CHF 1'602.02 tiefer lag als Anfang Jahr (CHF 136'980.40).