Mit diesen Transaktionen hat jeweils eine Erhöhung des Eigenkapitals stattgefunden, indem die Rekurrentin mit den Privatbezügen (vorgängig aus der Kasse entnommenes Bargeld) einerseits Bareinzahlungen auf das geschäftliche Postkonto vorgenommen und andererseits geschäftliche Ausgaben bezahlt hat. Folgerichtig wurden all diese Transaktionen (Bareinzahlungen von CHF 1'500.00, CHF 2'200.00, CHF 2'000.00 und CHF 2'200.00 sowie Wareneinkäufe von CHF 357.45, CHF 23.80 und CHF 244.35) mit dem Buchungssatz Postkonto an Eigenkapital bzw. Wareneinkauf an Eigenkapital verbucht.