Gleichzeitig hat die Rekurrentin in jenem Zeitraum aus dem Eigenkapital Einzahlungen auf das geschäftliche Postkonto getätigt und Wareneinkäufe vorgenommen. Mit diesen Transaktionen hat jeweils eine Erhöhung des Eigenkapitals stattgefunden, indem die Rekurrentin mit den Privatbezügen (vorgängig aus der Kasse entnommenes Bargeld) einerseits Bareinzahlungen auf das geschäftliche Postkonto vorgenommen und andererseits geschäftliche Ausgaben bezahlt hat.