5. 5.1. 5.1.1. Das Gemeindesteueramt Q._____ hat die Summe der Barbezüge aus der Kasse zwischen dem 1. und dem 13. Januar 2016 mit der Summe der Einzahlungen auf das geschäftliche Postkonto zuzüglich der Summe der getätigten Wareneinkäufe verglichen und die diesbezügliche Differenz moniert.