Bei der täglichen Saldierung würden diese dann im Konto Debitoren verbucht. Die in der Vernehmlassung erwähnte Rechnung D. aus dem Jahre 2015 sei zwar nicht Gegenstand ihrer Einsprache gegen die Veranlagung 2016, dennoch lege sie den Kassenstreifen vom 16. März 2015 bei, welcher die Registrierung auf Rechnung zeige. Selbst wenn die Rechnung als Bareinnahme erfasst worden und später übers Postkonto bezahlt worden wäre, würde eine Korrekturbuchung im Konto Kasse weder am Ertrag noch am Bargeldbestand etwas ändern. Alleine die Zusammensetzung des Kontos Eigenkapital 2100 ändere sich.