3.3.2. Das Gemeindesteueramt Q._____ verwies in der Vernehmlassung auf die Unterlagen zum Veranlagungs- und Einspracheverfahren und führte aus, es seien bezüglich der Kassenbuchführung 2015 und 2016 diverse Abklärungen vorgenommen worden. Im Veranlagungs- und Einspracheverfahren 2015 habe sich anhand einer bestimmten Rechnung (D. vom 19. März 2015) gezeigt, dass die Bargeldbezüge nicht mit den effektiv bezogenen Beträgen übereinstimmten.