Vor diesem Hintergrund könne nicht überprüft werden, welche Bargeldbezüge tatsächlich aus der Kasse getätigt worden seien. Eine korrekte Kassenbuchführung müsse hingegen so aussehen, dass sämtliche Bareinnahmen und -ausgaben über das Konto Kasse verbucht und abgewickelt würden. Die per Rechnung eingeforderten Beträge müssten wieder als Ausgang erfasst werden (analog der Einnahmen via EC-Karte). Privatentnahmen in bar seien als solche im Kassenbuch zu erfassen und der Restbetrag bis zum Saldo sei auf das Bank- oder Postkonto einzuzahlen.