Einnahmen, welche im Tagesgeschäft falsch mit "bar" anstatt "gegen Rechnung" registriert worden seien, gleiche sie ebenfalls über das Konto Eigenkapital aus – wenn die Rechnung dann später via Postkonto beglichen werde, verbuche sie dies deshalb mit dem Gegenkonto Eigenkapital, aus dem der "Vorschuss" erfolgt sei. Im Übrigen seien alle Einnahmen in der Registrierkasse und im Konto Kasse registriert. Der tägliche Abgleich des tatsächlichen Bargeldbestandes mit dem Kassensaldo und der damit verbundene Bargeldbezug aus der Kasse bis auf den Bestand von CHF 800.00 sei im Konto Eigenkapital aufgezeichnet.