Barbezüge und die Bareinzahlungen auf das Postkonto nicht dieselben Beträge aufwiesen, liege daran, dass sie mit einem Teil des Barbezugs Barzahlungen für Wareneinkäufe, Rechnungen oder Porto vornehme. Diese Vorgänge seien jedoch alle im Konto Eigenkapital mit dem entsprechenden Gegenkonto verbucht. Einnahmen, welche im Tagesgeschäft falsch mit "bar" anstatt "gegen Rechnung" registriert worden seien, gleiche sie ebenfalls über das Konto Eigenkapital aus – wenn die Rechnung dann später via Postkonto beglichen werde, verbuche sie dies deshalb mit dem Gegenkonto Eigenkapital, aus dem der "Vorschuss" erfolgt sei.