Die Steuerkommission Q. bezog sich dabei auf ein Schreiben der Rekurrentin zur Steuerperiode 2015, in dem diese ausgeführt hatte, sie saldiere die Kasse täglich und verbuche die Einnahmen in den entsprechenden Konten. Das Bargeld entnähme sie bis auf den Bestand von CHF 800.00 und verbuche diesen Bezug im Konto Eigenkapital. Dass die -6-