3.2. 3.2.1. In der Einsprache brachte die Rekurrentin vor, die Kasse werde jeden Abend mit dem Kassastreifen abgestimmt. Das Bargeld werde in der Folge bis auf einen Bestand von CHF 800.00 entnommen, was korrekt und fortlaufend im Kassenbuch eingetragen und in der Buchhaltung verbucht werde. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bareinnahmen und -ausgaben sei damit gewährleistet.