4. Den Einspracheentscheid vom 20. November 2019 (Zustellung am 17. Dezember 2019) hat A. mit Rekurs vom 16. Januar 2020 (Postaufgabe am 17. Januar 2020) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellt folgenden "Antrag Ich bitte Sie, auf die Aufrechnung nach Ermessen von CHF 7'000.00 zu verzichten." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A. hat eine Replik erstattet. -3-