1. Mit Verfügung vom 17. September 2019 wurde A. von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 24'500.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 41'000.00 veranlagt. Dabei wurden die Einkünfte aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit aufgrund nicht ordnungsgemässer Kassenbuchführung ermessensweise um CHF 7'000.00 erhöht.