Schliesslich seien auch Einnahmen erzielt worden. Der Personalaufwand habe prozentual weit unter dem Grundeinkommen gelegen. Dass sich der Geschäftsbetrieb nicht so entwickelt habe, wie bei Aufnahme angenommen, sei nicht vom Rekurrenten verschuldet worden und dürfe keine Rückschlüsse darauf zulassen, dass von Anfang an keine Gewinnerzielungsabsicht bestanden habe.