4.2. Der Rekurrent macht geltend, er habe erhebliche Investitionen getätigt, die alleine durch die Verlustabschreibungen nicht kompensiert worden seien. Es seien Geschäftsräume für die Einrichtung eines medizinischen Fusspflegestudios angemietet worden. Bei der Auswahl des Mietobjekts sei auf Synergieeffekte zur Gewinnung eines Kundenstammes geachtet worden. So sei das Studio in Untermiete in einem bestehenden Friseursalon eingerichtet worden, um auf einen Kundenstamm Rückgriff nehmen zu können. Es seien diverse Pflegeheime angesprochen und Werbemassnahmen wie Visitenkarten und Flyer ergriffen worden. Schliesslich seien auch Einnahmen erzielt worden.