Aus der Steuererklärung 2019 sei ersichtlich, dass auch im Jahr 2019 ein Verlust von CHF 16'903.00 resultiert habe. Ausserdem habe der Rekurrent in seiner E-Mail vom 7. Juli 2020 mitgeteilt, dass das Geschäft nicht wie geplant gelaufen sei und daher noch im 2019 die "Reissleine" gezogen werden musste (Einspracheentscheid).