6.1.2. Die Steuerkommission Q. ist der Ansicht, dass wöchentlich nur ein bis zwei Arbeitstage ohne Ausseneinsatz in T. anfallen und gewährte deshalb den Fahrkostenabzug für insgesamt 88 Tage. 6.1.3. So oder anders ist die vom Rekurrenten behauptete Fahrleistung betreffend den Arbeitsweg und die Aussendiensteinsätze zu kürzen; entweder durch eine Aufrechnung von übersetzten pauschalen Autospesen oder eine Kürzung der als Berufsauslagen vorgebrachten Autokosten.