Im Einspracheverfahren reichten die Rekurrenten ein Fahrtenbuch vom 1. September 2019 bis 31. Dezember 2019 ein. Das vorliegende Verfahren betrifft hingegen das Jahr 2017, weshalb das Fahrtenbuch nicht berücksichtigt werden kann. Den eingereichten Monatsrapporten pro 2017 kann entnommen werden, dass lediglich im Januar und April je 5 Arbeitstage im Betonwerk U. verbracht wurden. Die restlichen Arbeitstage sind mit Regionenleitung eingetragen. Zusätzlich kann den Monatsrapporten pro 2017 entnommen werden, dass in den Monaten Januar, Mai, Juli, September und Oktober zusätzliche Spesen ausbezahlt wurden.