6. 6.1. 6.1.1. Mit Schreiben vom 1. Februar 2022 wurden die Rekurrenten aufgefordert dem Spezialverwaltungsgericht weitere Unterlagen, wie den Arbeitsvertrag, die Spesenabrechnung bzw. die geschäftliche Agenda des Rekurrenten einzureichen. Dieser Aufforderung kamen die Rekurrenten in der Folge nicht nach. Der Rekurrent vermochte somit den Umfang seines Aussendienstes nicht zu beweisen. -9-