3. 3.1. Der Rekurrent arbeitete im Jahr 2017 als Aussendienstmitarbeiter Vollzeit für die E., S.. Gemäss Lohnausweis befand sich sein Arbeitsort in T.. Im Einspracheverfahren betreffend Steuererklärung 2017 machte der Rekurrent für die Zurücklegung des Arbeitsweges Autokosten von CHF 7'854.00 (= 220 x 51 km x 70 Rp.) aufgrund der Zeitersparnis von über 1,5 h pro Tag geltend.