6. Die Steuerkommission Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. A. und B. haben eine Replik erstattet. 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat mit Schreiben vom 1. Februar 2022 weitere Unterlagen von A. und B. einverlangt. 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen bei der Gemeinde Q., Abteilung Steuern (E-Mails vom 2. Mai 2022, 5. Mai 2022 und 6. Mai 2022) vorgenommen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: