5. Den Einspracheentscheid vom 14. Oktober 2020 (Zustellung am 21. Oktober 2020) haben A. und B. mit Rekurs vom 13. November 2020 (Postaufgabe am 14. November 2020) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen die "Anträge: 1. Das ist uns zur Kontrolle und einer allfällig erneuten Stellungnahme mit angemessener Frist zuzustellen. 2. Der Fahrkostenabzug ist vollumfänglich anzuerkennen." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3-