2. Gegen die Verfügung vom 20. Mai 2019 erhoben A. und B. mit Schreiben vom 17. Juni 2019 Einsprache und beantragten sinngemäss auf die Aufrechnung der CHF 2'000.00 beim Liegenschaftsunterhalt für die Wertvermehrung sei zu verzichten und die Berufsauslagen seien um die Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung von CHF 3'200.00 zu erhöhen. 3. Mit Schreiben vom 14. Januar 2020 machten A. und B. im Einspracheverfahren einen Abzug der Fahrtkosten in Höhe von CHF 7'854.00 geltend. 4. Mit Entscheid vom 14. Oktober 2020 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Das steuerbare Einkommen wurde auf CHF 110'100.00 reduziert.