1. Mit Verfügung vom 20. Mai 2019 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 118'400.00 veranlagt. Dabei wurden beim Liegenschaftsunterhalt eine Aufrechnung von CHF 2'000.00 für die Wertvermehrung vorgenommen und die als Berufsauslagen von A. deklarierten Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung von CHF 3'200.00 gestrichen.