Discounted Cash Flow (DCF) zu konkreten anderen Zahlen geführt hätte. Abgesehen davon, dass im Kommentar zum KS 28 (in der Fassung 2016 auf S. 3, in der Fassung 2022 auf S. 4) ausgeführt wird, dass die DCF-Me- thode für Steuerzwecke nicht anwendbar ist, genügt diese pauschale Kritik nicht, um die grundsätzlich korrekt gemäss KS 28 vorgenommene Unternehmensbewertung (doppelte Gewichtung des Ertragswerts und einfache Gewichtung des Substanzwerts zu Fortführungswerten [vgl. KS 28 RZ 34]) als unrichtig zu qualifizieren.