kotierten Aktien im Allgemeinen massgebend sind, zum Ausdruck kommen (Urteil des Bundesgerichts vom 15. April 2010 [2C_504/2009], Erw. 3.3, mit Hinweisen). Jedenfalls in Bezug auf die Vermögenssteuer wird dementsprechend davon ausgegangen, dass die Wegleitung bei der Verkehrswertermittlung nicht kotierter Wertpapiere grundsätzlich zur Anwendung gelangen soll, aber eine Abweichung von dieser Verwaltungsverordnung gerechtfertigt ist, wenn eine bessere Erkenntnis des Verkehrswertes dies gebietet (Urteil des Bundesgerichts vom 7. April 2020 [2C_1057/2018], Erw. 4.2.1., mit Hinweisen).