6.2. 6.2.1. Für die Bewertung von Wertpapieren, welche nicht über einen Kurswert verfügen, wird in der Regel auf die "Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer" (= Kreisschreiben Nr. 28 [KS 28]) der Schweizerischen Steuerkonferenz vom 28. August 2008 abgestellt (vgl. § 33 Abs. 1 StGV). Die Wegleitung bezweckt, im Interesse der Steuerharmonisierung zwischen den Kantonen, eine in der Schweiz einheitliche Bewertung nicht kotierter Wertpapiere für die Vermögenssteuer zu erreichen.