von Gesetzes wegen an die Schriftform gebunden. Es gibt keine Abtretung von GmbH Stammanteilen ohne schriftlichen Vertrag. Eine Rückwirkung des Eigentumsübergangs ist ausgeschlossen, ansonsten das gesetzlich vorgesehene Formerfordernis ohne weiteres zu umgehen wäre. Selbst zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war die Abtretung aufgrund der ausstehenden Zustimmung der Gesellschafterversammlung noch suspensiv bedingt. Bis zur Zustimmung der Gesellschafterversammlung ging kein Eigentum über. Noch viel weniger kann das Eigentum bereits vor Vertragsabschluss übergegangen sein.