5.3.2. Der Vertrag sieht vor, dass die Stammanteilsübertragung der Genehmigung der Gesellschafterversammlung bedarf. Diese kann auch schriftlich auf dem Zirkulationsweg eingeholt werden, sofern nicht ein Gesellschafter die mündliche Beratung verlangt und die Statuten kein Verbot einer schriftlichen Zustimmung vorsehen (Ziffer 1 der Schlussbestimmungen). Zudem wird ausdrücklich festgehalten, dass der Vertrag unwirksam bleibt und dahinfällt, sofern die Gesellschafterversammlung die Abtretung der Stammanteile innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des Gesuchs um Zustimmung zur Abtretung ablehnt (Ziffer 2 der Schlussbestimmungen). Der Abtretungsvertrag ist somit suspensiv bedingt.