Im Verkaufsvertrag bezüglich Stammanteile der E. GmbH vom tt.mm.2016 sei der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den tt.mm.2014 festgelegt worden. Zu diesem Zeitpunkt sei auch der Vermögensübergang auf die Rekurrenten erfolgt. Dies sei bei der Verkäuferin, der F. AG, entsprechend verbucht worden, indem diese den Verkaufspreis von CHF 30'000.00 dem Kontokorrent des Rekurrenten belastet habe. Daraus habe eine Schuld des Rekurrenten gegenüber der F. AG resultiert, die von den Rekurrenten in der Steuererklärung 2014 deklariert und von der Steuerbehörde in der (rechtskräftigen) Veranlagung 2014 akzeptiert worden sei.