Die Steuerkommission Q. habe die definitive Steuerveranlagung für die Vorperiode 2015 am 19. März 2019 zugestellt. In der Veranlagung sei eine geldwerte Leistung von CHF 414'000.00 aus der Veräusserung der Stammanteile der E. GmbH aufgerechnet worden. Diese geldwerte Leistung sei mit der Korrektur-Veranlagung für die Steuerperiode 2015 vom 16. April 2019 zwar gestrichen worden. Mit gleichem Datum sei jedoch die definitive Steuerveranlagung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 eröffnet worden, die nun ihrerseits die Aufrechnung einer geldwerten Leistung von CHF 414'000.00 enthalten habe.