4.3. Im Rekurs liessen die Rekurrenten im Wesentlichen ihre Argumente aus der Einsprache wiederholen. Sie ergänzten, die Treuhänderin der F. AG habe im Januar 2016 bemerkt, dass der bereits vollzogene Verkauf der Stammanteile der E. GmbH noch nicht im Handelsregister eingetragen worden sei, weshalb eine Nachmeldung und die Eintragung im Handelsregister per tt.mm.2016 erfolgt sei. Erst im Herbst 2017 hätten die Rekurrenten bemerkt, dass sie die erworbenen Stammanteile der E. GmbH nicht in ihrer Steuererklärung deklariert hätten, weshalb die Nachmeldung sowohl der Stammanteile als auch der gegenüber der Gesellschaft bestehenden Schuld von CHF 42'647.30 im November 2017 erfolgt sei.