Für die Berechnung des Werts der Stammanteile der E. GmbH habe die Steuerbehörde auf das Kreisschreiben Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz "Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer" abgestellt. Dabei diene die Jahresrechnung als Grundlage für die Unternehmensbewertung. Der Unternehmenswert ergebe sich aus der zweimaligen Gewichtung des Ertragswertes und der einmaligen Gewichtung des Substanzwertes, dividiert durch drei. Mit dieser Berechnung habe der Kanton XY den Unternehmenswert der E. GmbH für die Steuerperiode 2016 auf CHF 444'073.00 festgelegt. Die Unternehmenswertberechnung sei der E. GmbH eröffnet worden.