4.2. 4.2.1. In der Einsprache liessen die Rekurrenten geltend machen, die F. AG habe die Stammanteile der E. GmbH per tt.mm.2014 an den Rekurrenten verkauft. Zuvor sei der Verkaufspreis mit der für die Steuerveranlagung der F. AG zuständigen Steuerverwaltung des Kantons XY schriftlich abgesprochen worden. Jedoch habe der Rekurrent vergessen, die Stammanteile der E. GmbH in den Steuererklärungen 2014 bis 2016 zu deklarieren, weshalb im November 2017 eine Nachmeldung erfolgt sei.