4. 4.1. 4.1.1. In der Steuererklärung 2016 haben die Rekurrenten die Stammanteile der E. GmbH nicht im Wertschriftenverzeichnis deklariert. Mit Schreiben vom 16. November 2017 teilte die Vertreterin der Rekurrenten dem Steueramt Q. mit, dass die Stammanteile der E. GmbH von nominal CHF 20'000.00 in den Steuererklärungen 2014 bis 2016 irrtümlich nicht deklariert worden seien. Es erfolge deshalb eine Nachmeldung. Die Übertragung der Stammanteile an den Rekurrenten sei bereits im Jahr 2014 erfolgt. 4.1.2. Mit Aktennotiz vom 16. Januar 2018 hielt das KStA, Sektion Verrechnungssteuer, fest, dass die E. GmbH gemäss Handelsregister bis zum tt.mm.2016 in die F. AG integriert gewesen sei.