3.4. Umstritten ist im Wesentlichen die grundsätzliche Hinzurechnung einer geldwerten Leistung zum steuerbaren Einkommen der Rekurrenten sowie die Höhe derselben. Nachfolgend ist deshalb nach einer Darstellung des Sachverhalts bzw. der Parteivorbringen (Erw. 4.) zu prüfen, ob diese Aufrechnung zu Recht erfolgt ist (Erw. 5.) und ob der Betrag der Aufrechnung mit CHF 414'000.00 korrekt bestimmt wurde (Erw. 6.).