1. Der separat und gleichentags eingereichte Rekurs gegen die Steuerveranlagung 2015 für die Kantons- und Gemeindesteuern der Rekurrenten sei vorgängig zur Behandlung dieses Rekurses rechtskräftig abzuschliessen. Materielle Anträge: 2. Es sei anzuerkennen, dass der Übertragungszeitpunkt der Stammanteile E. GmbH von der F. AG mit Sitz in S. an den Rekurrenten bereits im Jahr 2014 erfolgt ist. 3. Auf die Besteuerung einer "geldwerten Leistung" über CHF 414'000 als Wertschriftenertrag im Jahr 2016 sei demzufolge vollumfänglich zu verzichten. -3-