" 1. Auf die Besteuerung einer «geldwerten Leistung» über CHF 414'000 als Wertschriftenertrag ist vollumfänglich zu verzichten." 3. Mit Entscheid vom 12. Oktober 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 12. Oktober 2020 (zugestellt am 14. Oktober 2020) haben A. und B. mit Rekurs vom 11. November 2020 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen folgende Anträge: " Prozessualer Antrag: