Die bei den Rekurrenten verlangten Unterlagen seien nicht eingereicht und die gestellten Fragen seien nicht beantwortet worden. Gemäss geltender Rechtsprechung habe die Steuerbehörde den Steuerpflichtigen mehrfach vergeblich aufgefordert, die im Raum stehende Aufrechnung von CHF 20'000.00 detailliert zu bestreiten. - 14 -